Hinweisgebersystem

Die AWO-Soziale Dienste gGmbH Gotha nimmt Compliance-Verstöße ernst und bearbeitet diese professionell.

Die Bestellung von Vertrauensanwälten/Ombudspersonen ist Bestandteil des Compliance Management Systems, mit dem die AWO-Soziale Dienste gGmbH Gotha Rechtsverstöße im Unternehmenskontext vermeiden, identifizieren und sanktionieren möchte.

Mögliche Compliance-Verstöße sollten zunächst auf den kürzesten Weg mit der/dem jeweiligen Vorgesetzten besprochen werden. Zudem gibt es die Möglichkeit, die unternehmensinterne Meldestelle zu nutzen und eine vertrauliche Meldung an unsere Compliance-Abteilung über die den Kontakt: vertrauensperson@awo-thueringen.de abzugeben.

Als externe Vertrauensanwälte nehmen Dr. Rainer Frank und Sophia Hoffmeister auf vertraulichem Weg Hinweise auf Straftaten oder andere schwerwiegende Rechtsverletzungen im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes als interne Meldestelle entgegen. Mit Rechtsanwältin Hoffmeister steht somit auch jederzeit eine Anwältin als Ansprechpartnerin zur Verfügung (#MeToo).

Für Personen, die mit den Vertrauensanwälten Kontakt aufnehmen möchten, wurde eine gesonderte Telefonnummer eingerichtet: 030 318685-931.

Die Vertrauensanwälte können auch über eine besondere Mailadresse kontaktiert werden: vertrauensanwalt-awo-thueringen@fs-pp-de.

Die Vertrauensanwälte schützen die Identität von Hinweispersonen. Wenn eine Hinweisperson es wünscht, wird ihr Name nicht genannt, sondern der Vorgang anonymisiert berichtet. Zusätzlich gibt das FS-PP BKMS® System Hinweispersonen die Möglichkeit, sich einen geschützten Postkasten einzurichten, über den mit der Ombudsperson sicher kommuniziert werden kann, ohne dass die Hinweisperson ihre Identität preisgeben muss. Meldungen im FS-PP BKMS® System sind nicht rückverfolgbar.

Link zum FS-PP BKMS® System für besonders gesicherte Meldungen

Detaillierte Informationen über das Verfahren haben wir hier zusammengefasst: